Pressenotiz der niedersächsischen Kultusministerin vom 13.6.2002

 16 Hochbegabtenverbünde genehmigt

Die Niedersächsische Landesregierung verbessert die Förderung Hochbegabter und richtet in einer ersten Phase zum Beginn des nächsten Schuljahres 16 Hochbegabtenverbünde mit zusammen 84 Schulen ein (siehe Anlage). Das hat Niedersachsens Kultusministerin Renate Jürgens-Pieper am (heutigen) Montagabend in Hannover bekannt gegeben. "Damit ist der Anfang für ein flächendeckendes Angebot in Niedersachsen gemacht. Bis 2006 sollen insgesamt an 47 Standorten Kooperationen von Grundschulen, Orientierungsstufen und Gymnasien eingerichtet werden, also pro Landkreis und kreisfreier Stadt in der Regel ein Verbund", so Jürgens-Pieper.

Die beteiligten Schulen stellen sicher, dass hoch begabte Schülerinnen und Schüler besonders gefördert und begleitet werden. Die Förderung beginnt in der Grundschule in Klasse 1 und soll bis Klasse 10 fortgeführt werden. Die entsprechenden zusätzlichen Lehrerstunden werden je nach Größe des Verbunds zugewiesen. So kann beispielsweise ein Kooperationsverbund im Stadtgebiet Hannover, bestehend aus sieben Schulen mit insgesamt 2262 Schülerinnen und Schülern, 44 Stunden für die Förderung einer bestimmten noch zu ermittelnden Anzahl hoch Begabter erhalten. "Die Zuweisung der Stunden ist abhängig von der tatsächlichen Zahl der Schülerinnen und Schüler, die als hoch Begabte erkannt und in den Hochbegabtenverbünden unterrichtet werden", so Jürgens-Pieper. Die Zahl richtet sich nach den Anmeldungen und kann sich auch im Verlauf eines Schuljahres ändern.

Die Schulen des Hochbegabtenverbundes haben ein untereinander abgestimmtes Konzept zur Förderung hoch Begabter vorgelegt. Bestandteil aller Konzepte sind die Förderung im Klassenverband sowie Zusatz- und Ergänzungsangebote, zum Beispiel besondere Leistungskurse, unterrichtsergänzende Arbeitsgemeinschaften, projektbezogene Arbeit, jahrgangsübergreifendes Lernen und Unterstützen von Schülerinitiativen. Darüber hinaus arbeiten die Hochbegabtenverbünde mit außerschulischen Partnern zusammen, zum Beispiel mit Universitäten, Hochschulinstituten, Fachhochschulen und Forschungswerkstätten, Studienseminaren, Museen, Theatern, Musikschulen, Sportstätten und Betrieben, die besondere Förderung anbieten können. Die Zusammenarbeit mit Elterninitiativen ist vielfach geplant.

Das im Allgemeinen höhere Lerntempo leistungsstarker Schülerinnen und Schüler soll bei der früh- und rechtzeitigen Einschulung sowie bei Maßnahmen zur Schulzeitverkürzung berücksichtigt werden. Der Besuch einer Schule des Hochbegabtenverbundes kann auf Antrag auch über Schulbezirksgrenzen hinaus gestattet werden.

Stellen Lehrkräfte bei Schülerinnen und Schülern eine Hochbegabung fest, beraten sie die Beobachtungen und Ergebnisse mit deren Erziehungsberechtigten und ziehen ggf. qualifizierte Beraterinnen und Berater hinzu.

Die Feststellung, ob eine Hochbegabung vorliegt, erfolgt zunächst auf der Grundlage einer Empfehlung der Schule aufgrund der Leistung des Kindes. Um die Diagnostik abzusichern, ist ein IQ- Test für die in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler erforderlich. Wird eine Diskrepanz zwischen Intelligenzleistung und Schulleistung festgestellt, ist eine umfassende Aufklärung möglicher Gründe vorzunehmen.

Ein Testverfahren, das von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen durchgeführt wird, kann durch die Schule oder die Erziehungsberechtigten in Auftrag gegeben werden. Unterstützt die Schule die testpsychologische Diagnose, werden die Kosten vom Land übernommen; andernfalls tragen die Eltern die Kosten.